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Energienews


23.10.2017

Fotos und Urheberrecht: was Sie fotografieren und veröffentlichen dürfen

Wer beruflich oder privat fotografiert, muss das Urheberrecht, Kunsturheberrecht und das Persönlichkeitsrecht beachten, sobald die Bilder verbreitet werden.

Ob ein Foto mit oder ohne Erlaubnis veröffentlicht werden darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dabei ist entscheidend, ob Personen oder Gebäude oder beides zu sehen ist. In welchen Fällen man was beachten muss, lesen Sie hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater





Kontakt

Schornsteinfegermeisterin
Gebäudeenergieberaterin (HWK)
Stefanie Lehmann
Dorfstraße 6
Mobil: 0170 - 54 50 687
Tel.: 038825 377 455
Fax: 038825 377 456

www.ostseeschornsteinfeger.de


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